1.5. Am 28. März 2024 erhob die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau beim Bezirksgericht Lenzburg Anklage gegen den Beschwerdeführer insbesondere -3- wegen gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung und mehrfachen Hausfriedensbruchs. 2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau beantragte am 28. März 2024 die Versetzung des Beschwerdeführers in Sicherheitshaft einstweilen bis zum 8. Juli 2024. Der Beschwerdeführer beantragte mit Stellungnahme vom 8. April 2024 die Abweisung dieses Antrags und – eventualiter unter Anordnung geeigneter Ersatzmassnahmen – seine umgehende Haftentlassung.