Anfechtungs- Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom gegenstand 11. April 2024 betreffend Anordnung von Sicherheitshaft in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau führte gegen den am 8. Januar 2024 bei seiner Entlassung aus dem Strafvollzug festgenommenen Beschwerdeführer eine Strafuntersuchung insbesondere wegen des Verdachts auf gewerbs- und bandenmässigen Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung und mehrfachen Hausfriedensbruch.