3.3. 3.3.1. Der Beschwerdeführer beantragt zum anderen, in Aufhebung von Disposi- tiv-Ziffer 3 der angefochtenen Verfügung sei ihm eine Entschädigung für die Kosten seiner privaten Verteidigung zuzusprechen. Er bringt in diesem Zusammenhang insbesondere vor, es sei nicht zulässig, die Entrichtung der Entschädigung von der Rechtskraft des Strafbefehls abhängig zu machen (Beschwerde, S. 3).