um eine Entschädigung für die Kosten seiner amtlichen Verteidigung im Umfang von 50 % der bisherigen Aufwände. Gemäss Kostennote vom 11. Oktober 2023 beläuft sich der Aufwand des amtlichen Verteidigers auf Fr. 8'790.35 (inkl. MwSt. von 8.0 %), wovon die Hälfte Fr. 4'395.18 beträgt. Damit liegt der gesamthaft geltend gemachte Betrag über Fr. 5'000.00, weshalb für die Beurteilung der Beschwerde das Kollegialgericht der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau zuständig ist.