Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Es sei Ziffer 3 der Teil-Einstellungsverfügung vom 2. April 2024 aufzuheben und es sei dem Beschwerdeführer für die private Verteidigung eine Parteientschädigung in der Höhe von mind. CHF 1'015.00 zuzusprechen und die Kosten der amtlichen Verteidigung im Umfang von 50% der bisherigen Aufwände (CHF 5'000.00) zu entschädigen; 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt. zu 8.1%)" und folgendem Verfahrensantrag: