Schliesslich begründete die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau die Einstellungsverfügung auch damit, dass sich der Beschwerdeführer selbst verletzt habe, weil er sich gewehrt habe und dies zur Folge gehabt habe, dass er kontrolliert zu Boden habe geführt werden müssen (S. 7 f.). Damit führte sie die Verletzungen des Beschwerdeführers einzig auf dessen - 15 -