zu Frage 22, wonach dem Beschwerdeführer zu trinken gegeben worden sei; zu Frage 23, wonach der Beschwerdeführer "nach vorne" habe kommen wollen und "der Polizist" gebremst habe; zu Fragen 25 und 43, wonach "der Polizist" mit dem Knie gerade nicht im Nackenbereich des Beschwerdeführers gewesen sei, sondern im Schulterbereich, wobei der Fuss neben dem Kopf gewesen sei; Einvernahme von I._____ vom 2. November 2023 [act.