2.2.5. Die Sachverhaltsschilderungen des Beschwerdeführers in seiner Strafanzeige und auch bei seiner Einvernahme vom 19. September 2023 (act. 126 ff.; vgl. hierzu etwa zu Frage 9, wonach er von "Staatspersonen" fast zu Tode geschlagen worden sei; zu Frage 10, wonach er zu Tode geschlagen worden sei bzw. die Polizei die "grössten Exzesse" losgelassen und ihn "invalid, zum Krüppel" geschlagen habe; wonach sie ihm am Boden liegend in die Niere, Leber und Geschlechtsteile getreten hätten; zu Frage 16, wonach der Beschuldigte "durchgestartet" sei, sozusagen einen "Kabelbrand" erlitten habe und auf ihn eingeschlagen habe, wie es nur jemand unter Betäubungsmitteleinfluss könne;