2.2.2. Der Beschwerdeführer begab sich nach dem Vorfall vom 3. Juni 2023 noch gleichentags in ärztliche Behandlung. Dem ärztlichen Bericht des Spitals R._____ vom 24. August 2023 (act. 74 f.) über die ambulante Notfallbehandlung ist zu entnehmen, dass es ihm sowohl um eine ärztliche Versorgung als auch Dokumentation seiner Verletzungen ging. Im ärztlichen Bericht wurden Schürfwunden im Bereich des rechten Ellenbogens, des linken Unterarms und der linken Hand sowie ein Hämatom am Oberschenkel links erwähnt. Zudem wurden Angaben des Beschwerdeführers dokumentiert, Schmerzen im linken Oberarm-/Schulterbereich zu haben.