Herbeirufen eines Krankenwagens sei ihm verweigert worden, obwohl er viele Male darum gebeten habe, weil er unter unsäglichen Schmerzen gelitten habe (II/2). Er sei auch einer Leibesvisitation unterzogen worden. Sein Portemonnaie, sein Mobiltelefon und seine Schlüssel seien ihm abgenommen worden. Bei Rückgabe hätten Geld und Schlüssel gefehlt und das Mobiltelefon habe nicht mehr funktioniert (II/3). Das Vorgehen des Beschuldigten und von C._____ habe bei ihm Angst und Schrecken, ja regelrechte Todesangst ausgelöst. Die Übergriffe seien so ungemein gewalttätig gewesen, dass er von einer Tötungsabsicht habe ausgehen müssen.