1. Der Beschwerdeführer beanzeigte am 7. Juni 2023 fünf Mitarbeitende der Kantonspolizei Aargau (den Beschuldigten, C._____, D._____, E._____ und F._____) bei der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach. Der Beschuldigte und C._____ hätten ihn bei einem Einsatz am 3. Juni 2023 wegen eines Brandes in Q._____ malträtiert. An Straftatbeständen nannte er vorsätzliche schwere Körperverletzung, Freiheitsberaubung, versuchte vorsätzliche Tötung, Unterlassung der Nothilfe, Amtsmissbrauch und Sachbeschädigung. Er stellte Strafanträge und erklärte, sich als Zivil- und Strafkläger zu konstituieren.