GÖHLICH, in: Basler Kommentar, Strafrecht, 4. Aufl. 2019, N. 3 f. zu Art. 14 StGB). 3.3. Nach dem Ausgeführten bestehen weder in Bezug auf die gesetzliche Er- laubt- und Gebotenheit der Arretierung noch in Bezug auf deren verhältnismässige Durchführung begründete Zweifel. Vielmehr ist augenscheinlich, dass die Beschuldigte und C._____ entsprechend ihren rechtlich geregelten Amtspflichten handelten und sich deshalb in Beachtung von Art. 14 StGB nicht wegen einer eventualvorsätzlichen einfachen Körperverletzung - 14 -