Der Tatbestand der Unterlassung der Nothilfe ist offensichtlich nicht erfüllt. Die Einstellungsverfügung ist in diesem Punkt in Abweisung der Beschwerde zu schützen. - 13 - 2.4. Wegen Amtsmissbrauchs i.S.v. Art. 312 StGB bestraft werden Mitglieder einer Behörde oder Beamte, die ihre Amtsgewalt missbrauchen, um sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen oder einem andern einen Nachteil zuzufügen.