2.2.5. Die Sachverhaltsschilderungen des Beschwerdeführers in seiner Strafanzeige und auch bei seiner Einvernahme vom 19. September 2023 (act. 126 ff.; vgl. hierzu etwa zu Frage 9, wonach er von "Staatspersonen" fast zu Tode geschlagen worden sei; zu Frage 10, wonach er zu Tode geschlagen worden sei bzw. die Polizei die "grössten Exzesse" losgelassen und ihn "invalid, zum Krüppel" geschlagen habe; wonach sie ihm am Boden -9-