Umgekehrt ist aber auch festzustellen, dass die vom Beschwerdeführer erlittenen Verletzungen, weil bei einer gegen Widerstand durchgeführten Arretierung typischerweise auftretend, weder auf eine Fahrlässigkeit noch auf einen weitergehenden Verletzungs- oder gar Tötungsvorsatz schliessen lassen. Konkrete (eine Fortsetzung der Untersuchung rechtfertigende) Hinweise für solch einen Vorsatz könnten sich aber aus dem damaligen Verhalten der Beschuldigten oder von C._____ ergeben. So etwa, wenn sich die Arretierung wie vom Beschwerdeführer geschildert abgespielt haben sollte.