Zudem wurden Angaben des Beschwerdeführers dokumentiert, Schmerzen im linken Oberarm-/Schulterbereich zu haben. Die Schürfwunden wurden desinfiziert und abgedeckt und der Beschwerdeführer mit einer symptomatischen Therapie "in das gewohnte Umfeld" entlassen. Eine vom Beschwerdeführer mit Strafanzeige eingereichte Fotodokumentation (Sammelbeilage 8 zur Strafanzeige, act. 93 ff.) zeigt zudem im ärztlichen Bericht nicht ausdrücklich erwähnte Hämatome im Bereich der linken Brust, des linken Oberarms, der rechten Schulter und der rechten Hand. Sie zeigt auch (in act. 96) eine kleine Hautverletzung im behaarten Schädelbereich.