- die Unverhältnismässigkeit der Vorgehensweise der Beschuldigten und von C._____ bei der Arretierung (S. 5, wonach er in völlig unverhältnismässiger Weise gegen ein Feuerwehrauto geschleudert worden sei), - die Schwere der von ihm dabei erlittenen Körperverletzungen (S. 4, wonach er erhebliche Körperverletzungen erlitten habe) sowie - eine Unvollständigkeit der Untersuchung (S. 5, wonach die Ablehnung seines Beweisantrags, vom Spital R._____ einen ergänzenden Bericht einzuholen, sein rechtliches Gehör verletze; S. 6, wonach es die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau trotz mehrfacher Anträge unterlassen habe, weitere beteiligte Personen einzuvernehmen)