2. Mit Verfügung vom 26. März 2024 stellte die Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau die gegen die Beschuldigte geführte Strafuntersuchung (gleich wie diejenige betreffend C._____) ein. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigte die Einstellungsverfügung am 5. April 2024. Zugestellt wurde sie dem Beschwerdeführer am 11. April 2024. 3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob am 22. April 2024 wie folgt Beschwerde: " 1. Es sei die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 26. März 2024 aufzuheben und die Sache zur Fortführung des Strafverfahrens an die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau zurückzuweisen.