Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau wies das Verfahren wegen "Polizeigewalt" mit Verfügung vom 15. Juni 2023 der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau zur Erledigung zu. Diese eröffnete am 13. Juli 2023 Strafuntersuchungen gegen die Beschuldigte und C._____. Bezüglich der weiteren beschuldigten Polizisten erliess sie am 26. März 2024 Nichtanhandnahmeverfügungen.