Die Beschuldigte und C._____ stellten am 16. Juni 2023 ihrerseits Strafanträge gegen den Beschwerdeführer, weil er sie am 3. Juni 2023 beschimpft und als polizeiliche Einsatzkräfte an einer Amtshandlung gehindert habe, indem er mittels Körpergewalt einer Arretierung zu entgehen versucht habe. D._____ und E._____ stellten ebenfalls am 16. Juni 2023 Strafanträge gegen den Beschwerdeführer. Dieser habe sie am 3. Juni 2023 als unfähig, "Mistsieche" und "Idioten" beschimpft.