1. 1.1. Am 13. Juli 2022 meldete die Beschwerdeführerin am Schalter der Kantonspolizei Aargau in Aarau, dass sie am 9. Juli 2022 per Post zwei Mal einen Brief in einem transparenten Couvert erhalten habe. In den Briefen sei jeweils ein Urteil des Obergerichts, welches sie und ihren Ehemann betreffe und welches sie bereits am 14. März 2022 vom Obergericht zugestellt erhalten habe, enthalten, was aufgrund der transparenten Couverts ersichtlich sei. Sie habe mit ihren Nachbarn (Beschuldigter und C._____) sowie der Stadt Q._____ einen Rechtsstreit. Sie könne sich vorstellen, dass diese über allfällige Beziehungen zum Obergericht oder Bezirksgericht Q.___