3.2. Am 16. April 2024 erteilte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten Dr. med. E._____ den Auftrag, ein Kurzgutachten betreffend die Gefährlichkeit des Beschwerdeführers zu erstellen. Weil bei Ausführungsgefahr an sich kein dringender Tatverdacht erforderlich ist, spielt das Verbot der Überhaft (Art. 212 Abs. 3 StPO) höchstens eine untergeordnete Rolle.