Diese nicht weiter begründete und allenfalls mit dem Sturz in Zusammenhang stehende Codierung weist indessen nicht auf eine akute Selbstgefährdung bzw. einen Suizid hin. Dies insbesondere auch deshalb, weil im Pflegebericht festgehalten wurde, dass es B._____ sowohl vor dem Sturz als auch danach gut bzw. wieder besser gehe (vgl. act. 16, Einträge von 08:24:13, 12:54:00, 17:03:15, 01:46:51 Uhr). Am 23. April 2023 durfte B._____ ab Mittag nach Hause zu seiner Familie, worauf er sich gefreut hat. Um 20.16 Uhr kam er wieder zurück in die C._____ (act. 15, Einträge - 12 -