Zu einer mit B._____ diskutierten Dosiserhöhung der schon bei Aufnahme vorbestehenden Medikation mittels Trazodon (oder auch einer alternativen antidepressiven Medikation) konnte sich B._____ bei bestehenden starken Sorgen um seine Gesundheit aus Angst vor kardialen Nebenwirkungen nicht entscheiden (vgl. Austrittsbericht vom 4. Mai 2023, S. 3, act. 12; vgl. dazu auch Ergänzungsgutachten des IRM vom 19. März 2024, S. 23, act. 258).