falsch eingeschätzt habe und sie ihn hätte anders behandeln müssen. Das psychiatrische Gutachten erkläre u.a. (auf S. 47), dass durchaus Anhaltspunkte für ein erhöhtes Suizidrisiko gegeben gewesen seien. Die psychiatrische Begutachtung führe zur Einschätzung, dass sich die Frage stelle, ob insgesamt die ärztliche Behandlung unsorgfältig gewesen sei, während sich bei sorgfältiger ärztlicher Behandlung der Suizid hätte vermeiden lassen. Diese psychiatrischen Fragestellungen liessen sich nur über ein fachärztliches psychiatrisches Gutachten beantworten (Eingabe vom 13. Mai 2024).