aussen gewandt, um sich regulieren zu können. Indessen sei von einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie einzuschätzen, ob die Hilfsbedürftigkeit von Herrn B._____ "bloss" krankheitsimmanent gewesen sei, und es aus Therapiezwecken angezeigt gewesen sei, ihn "sich selbst zu überlassen", oder ob die Hilfsbedürftigkeit ein übliches Mass überstiegen habe und es fachärztlich angezeigt gewesen wäre, ihn z.B. mit mehr ärztlichen Visiten besser zu unterstützen.