Sodann habe B._____ am 17. April 2023 um mehr assistenzärztliche Visiten bzw. am Tag des Suizids um Vorziehen der Einzeltherapie gebeten, was ihm jedoch verweigert worden sei. Die Akten enthielten also Anhaltspunkte dafür, dass der Patient mit seiner Angststörung erkennbar überfordert gewesen sei und immer wieder um Hilfe gebeten habe. "Angstpatienten" seien generell krankheitssymptomatisch gegen -7-