Selbstverständlich könne nicht jeder Suizid verhindert werden. Vorliegend bestünden indessen Anhaltspunkte, dass B._____ nicht ausreichend behandelt worden sei. So habe ein Facharzt für Psychiatrie zu prüfen, ob aus ärztlicher Sicht angezeigt gewesen sei, Herrn B._____ trotz grosser Anspannung und noch bestehender Instabilität von Temesta auf das Neuroleptikum Quetiapin umzustellen bzw. ob die Medikation in der verordneten Dosis ausreichend gewesen sei, um dem Krankheitsbild von B._____ zu begegnen und/oder ob mit einer Medikamentenumstellung nicht hätte zugewartet werden müssen, bis sich der Patient ausreichend stabilisiert habe. Sodann habe B.___