2. Mit Verfügung vom 4. April 2023 (recte: 2024) stellte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau das Verfahren betreffend aussergewöhnlichen Todesfall ein. Die Einstellungsverfügung wurde am 8. April 2024 durch die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigt. 3. 3.1. Gegen diese ihr am 10. April 2024 zugestellte Einstellungsverfügung erhob A._____ mit Postaufgabe vom 17. April 2024 Beschwerde mit folgenden Anträgen: