1.2.4. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau und wohl auch die Beschwerdeführerin sehen offenbar darin eine direkte Betroffenheit der Beschwerdeführerin (vgl. angefochtene Nichtanhandnahmeverfügung, S. 2), dass auf Seite 2 des Entscheids […] folgender Antrag wiedergegeben wird: " Der für den Strafbefehl […] durch Pfändung der Pension von A._____ erhaltene Betrag soll dieser zurückbezahlt werden."