Sie könne sich vorstellen, dass diese über allfällige Beziehungen zum Obergericht oder Bezirksgericht Q._____ das Urteil erhalten und dieses nun als eine Art "Drohung" ihr zugestellt haben könnten. Die Beschwerdeführerin sah sich dadurch in ihrer Ehre verletzt, stellte gleichentags einen Strafantrag und erklärte, sich als Zivil- und Strafklägerin zu konstituieren. Die beiden sichergestellten Briefe wurden einer Spurensicherung unterzogen. Des Weiteren wurden der Beschuldigte sowie C._____ am 2. Februar 2023 polizeilich einvernommen. 2. Mit Nichtanhandnahmeverfügung vom 6. Dezember 2023 verfügte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau was folgt: