Entgegen seinen Ausführungen befindet er sich nicht im offenen Vollzug. Vielmehr wurde er ab dem 21. September 2023 in den geschlossenen stationären vorzeitigen Massnahmenvollzug in das Bezirksgefängnis Kulm eingewiesen (Vollzugsbefehl des Amtes für Justizvollzug des Kantons Aargau vom 16. November 2023, S. 2). - 11 - Dass die Vorinstanz in der "Verfügung" vom 4. April 2024 mildere Ersatzmassnahmen nicht für ausreichend erachtete, ist damit nicht zu beanstanden.