Der Beschwerdeführer wurde wegen Delikten zum Nachteil der Zivil- und Strafklägerin verurteilt. So soll er sie u.a. mehrfach (mit dem Tod) bedroht, genötigt und ihr mit einem Messer im Brustbereich eine oberflächliche Schnittwunde zugefügt haben (Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau vom 22. November 2023, S. 2 ff.). Die Zivil- und Strafklägerin hat Angst vor dem Beschwerdeführer (act. 718, Frage 65). Sie hatte ihre Wohnung per 1. September 2023 gekündigt und wollte auch ihre Arbeit -8-