682, Frage 86). Er habe kein Geld, keine Wohnung (act. 684, Frage 91), kein Einkommen und keine weiteren Einnahmen (act. 11). Die Zivil- und Strafklägerin organisiere alles für den Beschwerdeführer, selbst den Kontakt mit Anwälten und Ärzten (act. 693, Frage 22).