besondere persönliche Merkmale (z.B. Tendenz zu überstürzten Aktionen, ausgeprägte kriminelle Energie), die auf eine Fluchtneigung schliessen lassen könnten, miteinzubeziehen (Urteil des Bundesgerichts 1B_ 361/2021 vom 16. Juli 2021 E. 4.1). 5.2.2. 5.2.2.1. Das Protokoll der Hauptverhandlung vom 4. April 2024 liegt der Beschwerdekammer in Strafsachen nicht vor. Damit lässt sich nicht überprüfen, ob der Beschwerdeführer ausgesagt hat, er wolle nach seiner Freilassung nach Italien zurückreisen.