2.2. Mit separatem Entscheid vom gleichen Tag wurde Sicherheitshaft angeordnet. 3. 3.1. Gegen diesen ihm am 9. April 2024 zugestellten Entscheid vom 4. April 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 11. April 2024 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Rechtsbegehren: " Die Sicherheitshaft sei aufzuheben und der Beschuldigte aus der Haft unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu entlassen. Eventualiter sei eine Kontaktsperre und ein Annäherungsverbot anzuordnen."