2. 2.1. Mit Urteil ST.2023.241 des Bezirksgerichts Aarau vom 4. April 2024 wurde der Beschwerdeführer wegen einfacher Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand (Anklageziffer I./2), Nötigung (Anklageziffer I./2), versuchter Nötigung (Anklageziffer I./4) und mehrfacher Drohung gegenüber der Lebenspartnerin (Anklageziffer I./1 und I./4) zu 10 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Sodann ordnete das Bezirksgericht Aarau gestützt auf Art. 59 StGB eine stationäre psychiatrische Behandlung an. Der Strafvollzug wurde zugunsten der stationären Massnahme aufgeschoben. Vom Vorwurf der versuchten Nötigung (Anklageziffer I./3) wurde der Beschwerdeführer freigesprochen.