1.4. Am 22. November 2023 erhob die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau beim Bezirksgericht Aarau gegen den Beschwerdeführer Anklage wegen mehrfacher Drohung gegenüber der Lebenspartnerin (Anklageziffer I./1), einfacher Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand und Nötigung (Anklageziffer I./2), versuchter Nötigung (Anklageziffer I./3) und Drohung gegenüber der Lebenspartnerin, versuchter Nötigung sowie Tätlichkeiten (Anklageziffer I./4). Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten und eine Busse von Fr. 200.00. Des Weiteren verlangte sie die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme gemäss Art. 59 Abs. 1 StGB.