Dieser durfte ab dem 21. September 2023 in einer offenen Anstalt stattfinden. Mit Vollzugsbefehl des Amtes für Justizvollzug des Kantons Aargau vom 16. November 2023 wurde der Beschwerdeführer rückwirkend ab dem 21. September 2023 im Rahmen des stationären vorzeitigen Massnahmenantrittes ins Bezirksgefängnis Kulm eingewiesen. Es handelte sich um einen geschlossenen Massnahmenvollzug.