1.3. Am 15. August 2023 stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf vorzeitigen Massnahmenvollzug. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau verlängerte mit Verfügung HA.2023.403 vom 28. August 2023 die Untersuchungshaft bis zum 27. November 2023. Am 31. August 2023 bewilligte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau dem Beschwerdeführer per sofort den vorzeitigen Massnahmenvollzug. Dieser durfte ab dem 21. September 2023 in einer offenen Anstalt stattfinden.