Rapport der Regionalpolizei Zofingen vom 6. Februar 2024, S. 2; Einvernahme der Regionalpolizei Zofingen vom 8. Januar 2024]; er machte geltend, dass das Hausverbot für ihn keine Gültigkeit habe, da es ein Gotteshaus sei [Rapport der Regionalpolizei Zofingen vom 6. Februar 2024, S. 3]). Allein die Umstände, dass der Beschwerdeführer "nur" 8 Jahre Schulzeit im Kosovo absolviert hat und juristischer Laie ist, führen vorliegend nicht zum Schluss, er sei auf sich allein gestellt den Schwierigkeiten des Falls nicht gewachsen, so dass er sich ohne Verteidigung im Strafverfahren nicht zurechtfinde.