5.4.2. Der Beschwerdeführer hat sich gemäss Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 14. März 2024 der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, der Hinderung einer Amtshandlung und des mehrfachen Hausfriedensbruchs schuldig gemacht. Zunächst soll der Beschwerdeführer, nachdem er im Rahmen einer Verkehrskontrolle mit einer Ordnungsbusse belegt worden ist (Fahren eines Elektro-Stehrollers ohne Licht auf dem Trottoir), mit seinem Elektro-Stehroller losgefahren sein und dabei den Polizisten B._____ angerempelt haben. Die Aufforderungen der Polizisten, wieder anzuhalten, habe der Beschwerdeführer ignoriert.