"1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 25. März 2024 sei aufzuheben. 2. a) Es sei der unterzeichnete Rechtsanwalt für das kantonale Strafverfahren als amtlicher Verteidiger zu bestellen. b) Eventualiter: die Beschwerdesache sei zu weiteren Abklärungen an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen. 3. Die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, dem unterzeichneten Rechtsanwalt die vollständigen Strafakten zur Einsichtnahme zuzustellen. 4. Dem unterzeichneten Rechtsanwalt sei eine Frist zur ergänzenden Beschwerdebegründung anzusetzen.