2. 2.1. Mit Eingabe vom 22. März 2024 erhob der Beschwerdeführer, unterdessen vertreten durch Rechtsanwalt Claude Wyssmann, Einsprache gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 14. März 2024 und beantragte die Einsetzung von Rechtsanwalt Claude Wyssmann als amtlichen Verteidiger. 2.2. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm wies das Gesuch um Anordnung der amtlichen Verteidigung mit Verfügung vom 25. März 2024 ab. 3. 3.1. Gegen diese ihm am 27. März 2024 zugestellte Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 8. April 2024 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: