Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau vom 30. Januar 2024 im Verfahren SBK.2023.333 E. 2.3.2). Im Gegensatz zur Ehefrau handelt es sich bei der Schwester des Beschwerdeführers nicht um eine nahe Angehörige. Dass ein besonders enges Verhältnis besteht, wurde im vorliegenden Beschwerdeverfahren – -8-