Im Gruppenchat hätten sich der Beschwerdeführer und "C._____" darüber ausgetauscht, welche Zahlungen per Bank oder Kryptowährungen gemacht, welche Tarnfirmen vorgeschoben und welche Rechnungen oder Verträge dafür fabriziert werden müssten. Im direkten Chat hätten sich der Beschwerdeführer und "C._____" über eine Scheinfirma in S._____ ausgetauscht und die Liquiditätsbedürfnisse der einzelnen Gesellschaften und die Kosten der Geldwäsche diskutiert. Zwar seien die Nachrichten aus diesen Chatkonversationen erst maschinell übersetzt und noch nicht ausgewertet worden, jedoch könnte es sich bei "C._____" oder "D._____" um die Schwester handeln.