Sie ermittelt gegen den Beschwerdeführer wegen gewerbsmässigen Betrugs und qualifizierter Geldwäscherei. Der Beschwerdeführer befindet sich zurzeit im Zentralgefängnis der Justizvollzugsanstalt (JVA) Lenzburg in Untersuchungshaft. 2. Am 21. März 2024 stellte der Beschwerdeführer bei der Kantonalen Staatsanwaltschaft ein Gesuch um eine Besuchsbewilligung für seine Schwester, B._____ (fortan: Schwester). Dieses wurde von der Kantonalen Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 26. März 2024 abgewiesen. 3. 3.1. Am 8. April 2024 erhob der Beschwerdeführer gegen die ihm am 27. März 2024 zugestellte Verfügung vom 26. März 2024 Beschwerde mit folgenden Anträgen: