1. A._____ (fortan: Beschwerdeführer) wurde am 7. Juli 2023 am Flughafen Zürich aufgrund einer Ausschreibung der Staatsanwaltschaft des Kantons Genf festgenommen. Die Kantonale Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau (fortan: Kantonale Staatsanwaltschaft) übernahm am 9. Oktober 2023, 28. November 2023 und 12. Dezember 2023 zuvor von der Staatsanwaltschaft des Kantons Genf, von der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen sowie der Staatsanwaltschaft Abteilung 4 Spezialdelikte des Kantons Luzern geführte Strafverfahren. Sie ermittelt gegen den Beschwerdeführer wegen gewerbsmässigen Betrugs und qualifizierter Geldwäscherei.