4.2. 4.2.1. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau bejahte das Vorliegen der besonderen Haftgründe der Wiederholungs- und Fluchtgefahr (E. 2.3 und 2.3.5). Der Beschwerdeführer bestreitet sowohl Wiederholungs- als auch Fluchtgefahr.