Auch in einem Verfahren nach Art. 237 Abs. 5 StPO ist zu prüfen, ob nach wie vor Haftgründe vorliegen (vgl. Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts SBK.2022.237 vom 17. August 2022 E. 6.4 mit Hinweisen). -7-